CareLit Fachartikel
Ist das Mischen von Aromastoffen erlaubt? - Teil 3
Böhme,Prof. Hans · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2020 · Heft 2 · S. 7 bis 10
Dokument
194134
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist Mischen Herstellung? Mischen ist nach § 3 Nr. 2 LFGB ein Unterfall des „Herstellens". Nach Art. 2 Abs. 1 d VO (EG) 1223/2009 (KosmetikVO) ist „Hersteller" jede natürliche oder juristische Person, die ein kosmetisches Mittel herstellt bzw. entwickelt oder herstellen lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt. D. h., selbst wenn Mischen Herstellen ist, ist Mischen am Krankenbett kein Inverkehrbringen unter eigenem Namen oder eigener Marke.
Schlagworte
EINRICHTUNG
MITARBEITER
RECHT
DOSIERUNG
HERSTELLUNG
KRANKENBETT
NAMEN
GESUNDHEIT
HEILBERUFE
HAND
AROMATHERAPIE
PATIENTEN
SCHREIBEN
MEDIZIN
SICHERHEIT
DÄNEMARK