CareLit Fachartikel

Wie weit gehen Aufsichtspflichten der Betreuer für Menschen mit Behinderung?

Böhme,Prof. H. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2020 · Heft 2 · S. 53

Dokument
194206
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme,Prof. H.
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 46
Seiten
53
Erschienen: 2020-02-06 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Frage: Wir betreuen in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung einen 30-jährigen Klienten mit der Diagnose frühkindlicher Autismus, schwere Intelligenzminderung. Er entfernt sich regelmäßig von der Wohnstätte, läuft bis zur Bundesstraße, wartet dort auf „etwas". Der betreuende Mitarbeiter bekommt dies oft nicht mit, da auch andere Klienten zu versorgen sind. Da der Klient trotz Aufklärung über die Gefahren und alternativer Angebote weiterhin zur Straße läuft, versuchen wir, die Gefahr von Gesundheitsschäden zu vermeiden, indem er eine Warnweste trägt. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen dem Mitarbeiter…

Schlagworte

MITARBEITER EINRICHTUNG ANGST ARBEITNEHMER AUFSICHTSPFLICHT BEHINDERUNG MENSCHEN ES DEMENZ PATIENTEN Die Schwester Der Pfleger Melsungen