CareLit Fachartikel
BEEINTRÄCHTIGTE MENSCHEN VOR GEFAHREN SCHÜTZEN
Böhme,Prof. H. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2020 · Heft 2 · S. 58 bis 61
Dokument
194208
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Organisationspflichten für Gesundheitseinrichtungen Die Versorgung von Menschen mit Behinderung, insbesondere von Demenzerkrankten, ist auch mit Haftungsfragen verbunden, die in erster Linie die Gesundheitseinrichtung betreffen. Auch die Beschäftigten müssen darüber Bescheid wissen, weil sie sich richtig zu verhalten haben und eventuell selbst haften.
Schlagworte
WASSER
BEHINDERUNG
EINRICHTUNG
HEIMBEWOHNER
PERSONAL
BAYERN
GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN
MENSCHEN
PATIENTEN
PRAXIS
KRANKENHÄUSER
SCHADENSERSATZ
SCHULEN
SENIORENHEIME
KINDERGÄRTEN
RISIKO