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BEEINTRÄCHTIGTE MENSCHEN VOR GEFAHREN SCHÜTZEN

Böhme,Prof. H. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2020 · Heft 2 · S. 58 bis 61

Dokument
194208
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme,Prof. H.
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 46
Seiten
58 bis 61
Erschienen: 2020-02-06 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Organisationspflichten für Gesundheitseinrichtungen Die Versorgung von Menschen mit Behinderung, insbesondere von Demenzerkrankten, ist auch mit Haftungsfragen verbunden, die in erster Linie die Gesundheitseinrichtung betreffen. Auch die Beschäftigten müssen darüber Bescheid wissen, weil sie sich richtig zu verhalten haben und eventuell selbst haften.

Schlagworte

WASSER BEHINDERUNG EINRICHTUNG HEIMBEWOHNER PERSONAL BAYERN GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN MENSCHEN PATIENTEN PRAXIS KRANKENHÄUSER SCHADENSERSATZ SCHULEN SENIORENHEIME KINDERGÄRTEN RISIKO