CareLit Fachartikel
BAG: Keine längere Entgeltfortzahlung bei überlappenden Krankheiten
N.N. · Altenheim, Hannover · 2020 · Heft 2 · S. 44
Dokument
194320
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der gesetzliche Anspruch des Mitarbeiters auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt auch dann nur für die Dauer von sechs Wochen, wenn während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
KRANKHEIT
ARBEITSRECHT
KRANKENKASSE
URTEIL
Arbeit
Arbeitsleistung
Bescheinigung
Ärzte
Altenheim
Hannover