CareLit Fachartikel

BAG: Keine längere Entgeltfortzahlung bei überlappenden Krankheiten

N.N. · Altenheim, Hannover · 2020 · Heft 2 · S. 44

Dokument
194320
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 2020
Seiten
44
Erschienen: 2020-02-11 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der gesetzliche Anspruch des Mitarbeiters auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt auch dann nur für die Dauer von sechs Wochen, wenn während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER KRANKHEIT ARBEITSRECHT KRANKENKASSE URTEIL HÖHE ARBEITSLEISTUNG ZEIT ÄRZTE SOFTWARE MENSCHEN LÖSUNGEN EFFIZIENZ Altenheim Hannover