CareLit Fachartikel

Zahlung von Verletztengeld. Nachweisbares Einkommen maßgeblich.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2020 · Heft 2 · S. 42 bis 43

Dokument
194382
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 55
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2020-02-11 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Wird ein Versicherter durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig oder kann er wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung seine Erwerbstätigkeit nicht ganztägig ausüben, so zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld. Das Verletztengeld soll den arbeitsunfallbedingten Ausfall des Arbeitsentgelts ausgleichen und den Lebensunterhalt des Versicherten und seiner Angehörigen sicherstellen.

Schlagworte

BERUFSGENOSSENSCHAFT Sicherheitsbeauftragter Heidelberg