CareLit Fachartikel
Zahlung von Verletztengeld. Nachweisbares Einkommen maßgeblich.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2020 · Heft 2 · S. 42 bis 43
Dokument
194382
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird ein Versicherter durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig oder kann er wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung seine Erwerbstätigkeit nicht ganztägig ausüben, so zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld. Das Verletztengeld soll den arbeitsunfallbedingten Ausfall des Arbeitsentgelts ausgleichen und den Lebensunterhalt des Versicherten und seiner Angehörigen sicherstellen.
Schlagworte
BERUFSGENOSSENSCHAFT
Sicherheitsbeauftragter
Heidelberg