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Die Aufrechnung nach § 9 PrüfvV a. F. - zugleich eine Anmerkung zuBSG, 30. 7. 2019, Bl KR31/18R

Mikysek, A. · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2019 · Heft 2 · S. 232 bis 235

Dokument
194460
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Mikysek, A.
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 71
Seiten
232 bis 235
Erschienen: 2020-02-18 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Ein häufiger Streitpunkt bei der Abrechnung von Krankenhausleistungen war bisher die Frage, ob eine Krankenkasse eine ihr zustehende Erstattungsforderung gegenüber dem Vergütungsanspruch des Krankenhauses aufrechnen darf. Im Fokus der Auseinandersetzung steht dabei die über eine Sammelabrechnung (auch als Sammelavis bezeichnet) vorgenommene Aufrechnung. Das Bundessozialgericht hat mit der Entscheidung vom 30. 7. 2019 (B 1 KR 31/18 R) nunmehr klargestellt, dass die Aufrechnung über das Sammelavis nicht zu beanstanden ist.

Schlagworte

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