CareLit Fachartikel
Die Aufrechnung nach § 9 PrüfvV a. F. - zugleich eine Anmerkung zuBSG, 30. 7. 2019, Bl KR31/18R
Mikysek, A. · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2019 · Heft 2 · S. 232 bis 235
Dokument
194460
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein häufiger Streitpunkt bei der Abrechnung von Krankenhausleistungen war bisher die Frage, ob eine Krankenkasse eine ihr zustehende Erstattungsforderung gegenüber dem Vergütungsanspruch des Krankenhauses aufrechnen darf. Im Fokus der Auseinandersetzung steht dabei die über eine Sammelabrechnung (auch als Sammelavis bezeichnet) vorgenommene Aufrechnung. Das Bundessozialgericht hat mit der Entscheidung vom 30. 7. 2019 (B 1 KR 31/18 R) nunmehr klargestellt, dass die Aufrechnung über das Sammelavis nicht zu beanstanden ist.
Schlagworte
KRANKENHAUS
KRANKENKASSE
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
MDK
URTEIL
VORSCHRIFTEN
ERBRECHT
KOMMUNIKATION
RECHTSANWÄLTE
HÖHE
PRAXIS
ES
LEISTUNG
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ZEIT