CareLit Fachartikel
Behördensitz und Personalvertretungen
Gronimus, Dr. A. · Die Personalvertretung, Berlin · 2020 · Heft 2 · S. 55 bis 60
Dokument
194483
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Personalvertretungsrecht ist Organisationsfolgerecht.“ Dieses Mantra des Rechtsgebiets ist ebenso häufig zitiert wie problembeladen. Das Zitat setzt voraus, dass die Verwaltungsorganisation klar und eindeutig ist. Folgerichtig wird es schwierig, wenn die Organisation zweifelhaft ist.
Schlagworte
BERLIN
PERSONALRAT
GERICHT
LEITUNG
ENTSCHEIDUNG
PROBLEM
RECHT
BUNDESREGIERUNG
ALTERNATIVE
REGIERUNG
RECHTSPRECHUNG
ES
PRAXIS
BELEGSCHAFT
ARBEIT
LOGIK