CareLit Fachartikel

Verpflichtung der Dienststellenleitung zur Durchführung von Dienstvereinbarungen

N.N. · Die Personalvertretung, Berlin · 2020 · Heft 2 · S. 64 bis 78

Dokument
194485
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 63
Seiten
64 bis 78
Erschienen: 2020-02-18 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

1. Verneint das Beschwerdegericht unter Verkennung der Bindungswirkung des §65 ArbGG die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges und lehnt es deshalb einen Antrag als unzulässig ab, ist dies ein Verfahrensmangel, den das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu berücksichtigen hat. 2. Mit der Verpflichtung der Dienststellenleitung, Dienstvereinbarungen durchzuführen, korrespondiert das gerichtlich durchsetzbare Recht der Personalvertretung, von der Dienststellenleitung die abredemäßige Durchführung einer mit dieser geschlossenen Dienstvereinbarung verlangen zu können. §65, §§ SO ff. ArbGG. §84 Abs. 1, §86 Abs. 1,…

Schlagworte

MITBESTIMMUNG ARBEITSZEIT ENTSCHEIDUNG BERLIN STATION RECHT PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNG DIENSTPLAN RECHTSPRECHUNG ES RISIKO CHARAKTER VERTRÄGE WAHRNEHMUNG SCHREIBEN