CareLit Fachartikel

Die Sorgfaltspflichtverletzung am Beispiel des Applikationsortes bei Durchführung einer intraglutäalen Injektion

Böhme, H. · Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart · 1988 · Heft 11 · S. 841 bis 843

Dokument
19458
CareLit-ID
Jahr
1988
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart
Autor:innen
Böhme, H.
Ausgabe
Heft 11 / 1988
Jahrgang 41
Seiten
841 bis 843
Erschienen: 1988-11-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Kommt es bei einer Injektion zu einem Zwischenfall, prüft der Jurist, ob der die Injektion Durchführende den Zwischenfall sich subjektiv zurechnen lassen muß, ob also fahrlässiges Verhalten vorliegt. Geht es um zivilrechtliche Schadensersatzhaftung, können wir auf den Fahrlässigkeitsbegriff des BGB zurückgreifen. Nach  276 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht läßt. Im Rahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, soweit es also um Bestrafung des fehlerhaft Handelnden geht, gilt ein individueller, damit subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff.

Schlagworte

FALLBEISPIEL DIAGNOSTIK UND THERAPIE INJEKTION RECHTSWESEN RECHT SORGFALTSPFLICHT ZULASSUNG BERUFSAUSÜBUNG BEURTEILUNG VERHALTEN INJEKTIONEN PATIENTEN ES ESSEN ZEIT LEHRBÜCHER