Die Sorgfaltspflichtverletzung am Beispiel des Applikationsortes bei Durchführung einer intraglutäalen Injektion
Böhme, H. · Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart · 1988 · Heft 11 · S. 841 bis 843
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kommt es bei einer Injektion zu einem Zwischenfall, prüft der Jurist, ob der die Injektion Durchführende den Zwischenfall sich subjektiv zurechnen lassen muß, ob also fahrlässiges Verhalten vorliegt. Geht es um zivilrechtliche Schadensersatzhaftung, können wir auf den Fahrlässigkeitsbegriff des BGB zurückgreifen. Nach 276 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht läßt. Im Rahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, soweit es also um Bestrafung des fehlerhaft Handelnden geht, gilt ein individueller, damit subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff.