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Die Auswirkungen des BTHG auf die Praxis der Kinderund Jugendhilfe

Fuchs, T.; Steinfeld,C. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2020 · Heft 2 · S. 85 bis 95

Dokument
194739
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
Fuchs, T.; Steinfeld,C.
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 100
Seiten
85 bis 95
Erschienen: 2020-02-20 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Die am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) bringen zentrale Änderungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) mit sich, die auch die Praxis der Kinderund Jugendhilfe betreffen. Dabei geht es in erster Linie um den nun vorrangig vor den jeweiligen Leistungsgesetzen geltenden, neu Tilman Fuchs Christian Steinfeld gefassten allgemeinen Teil des SGB IX. Dieser bringt Veränderungen insbesondere hinsichtlich der Kooperation der verschiedenen Rehabilitationsträger und soll dem Prinzip „Leistungen wie aus einer Hand" Geltung verschaffen.

Schlagworte

KIND ENTSCHEIDUNG DIAGNOSTIK ERLASS ELTERN GUTACHTEN PRAXIS HAND MENSCHEN GESUNDHEIT BERATUNG KLASSIFIKATION SCHULEN UNTERLAGEN BEURTEILUNG KAUSALITÄT