CareLit Fachartikel

Festzuschuss gilt ohne Ausnahme.

Mertens, A. · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2020 · Heft 2 · S. 38 bis 39

Dokument
194750
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit + Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 23
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2020-02-20 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Ob Brücke, Krone oder Prothese - für Zahnersatz müssen die gesetzlichen Krankenkassen nur die dafür festgelegten Festzuschüsse zahlen. Wollen Kassenpatienten einen über die Regelversorgung hinausgehenden Zahnersatz, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Von Anja Mertens

Schlagworte

KOSTEN GESUNDHEIT LEBEN PFLEGE REGELVERSORGUNG SACHSEN-ANHALT ZAHNERSATZ ZAHNVERLUST THERAPIE HÖHE KERAMIK EINKOMMEN KRONEN ES RICHTLINIE APOTHEKEN