CareLit Fachartikel
Festzuschuss gilt ohne Ausnahme.
Mertens, A. · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2020 · Heft 2 · S. 38 bis 39
Dokument
194750
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ob Brücke, Krone oder Prothese - für Zahnersatz müssen die gesetzlichen Krankenkassen nur die dafür festgelegten Festzuschüsse zahlen. Wollen Kassenpatienten einen über die Regelversorgung hinausgehenden Zahnersatz, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Von Anja Mertens
Schlagworte
KOSTEN
GESUNDHEIT
LEBEN
PFLEGE
REGELVERSORGUNG
SACHSEN-ANHALT
ZAHNERSATZ
ZAHNVERLUST
THERAPIE
HÖHE
KERAMIK
EINKOMMEN
KRONEN
ES
RICHTLINIE
APOTHEKEN