CareLit Fachartikel
Recht versagt im Schadensfall.
Schlee, K-H. · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2020 · Heft 2 · S. 44
Dokument
194751
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber schützt Opfer von Behandlungsfehlern völlig unzureichend, sagt Karl-Heinz Schlee. Aus Sicht des Vorsitzenden der Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter fehlt der politische Wille zu einer radikalen Reform.
Schlagworte
GESUNDHEIT
GERICHT
GUTACHTEN
HILFE
LEBEN
REFORM
Deutschland
Behandlungsfehler
Anwälte
Gesundheit + Gesellschaft
Remagen