Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen.
Panknin, H-T. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2020 · Heft 2 · S. 378 bis 380
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schulund Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 14. November in 2. /3. Lesung im Bundestag beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Tagesmutter muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, wie E…