CareLit Fachartikel
Europarichter stärken Transparenz
Rottschäfer, T. · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2020 · Heft 3 · S. 18
Dokument
194848
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Europäische Arzneimittelagentur darf Studien offenlegen, die Pharmaunternehmen für die Zulassung neuer Medikamente eingereicht haben. Der Europäische Gerichtshof hat das Transparenzverfahren bestätigt.
Schlagworte
GESUNDHEIT
RICHTLINIE
GUTACHTEN
PATIENTENDATEN
STUDIE
UNTERNEHMEN
URTEIL
ZULASSUNG
OFFENLEGUNG
UNTERLAGEN
POLITIK
VERTRAUEN
SCHREIBEN
PATIENTEN
Gesundheit + Gesellschaft
Remagen