CareLit Fachartikel
Einsätze im Interesse der Allgemeinheit. Helfer sind versichert.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2020 · Heft 3 · S. 44 bis 45
Dokument
194884
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzt und beispielsweise anderen Menschen in einer Notlage hilft, ist dabei umfassend durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies gilt für hauptamtliche, ehrenamtliche wie auch spontane Hilfeleistungen unter folgenden Voraussetzungen.
Schlagworte
EHRENAMTLICH
BERUFSGENOSSENSCHAFT
FORTBILDUNG
HILFE
VERSICHERUNGSSCHUTZ
BERUFSKRANKHEIT
BETRIEB
EINWILLIGUNG
GERICHT
ARBEIT
MENSCHEN
PERSONEN
ZIVILSCHUTZ
UNFÄLLE
TOD
ES