CareLit Fachartikel

Einsätze im Interesse der Allgemeinheit. Helfer sind versichert.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2020 · Heft 3 · S. 44 bis 45

Dokument
194884
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 55
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2020-03-03 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Wer sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzt und beispielsweise anderen Menschen in einer Notlage hilft, ist dabei umfassend durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies gilt für hauptamtliche, ehrenamtliche wie auch spontane Hilfeleistungen unter folgenden Voraussetzungen.

Schlagworte

EHRENAMTLICH BERUFSGENOSSENSCHAFT FORTBILDUNG HILFE VERSICHERUNGSSCHUTZ BERUFSKRANKHEIT BETRIEB EINWILLIGUNG GERICHT ARBEIT MENSCHEN PERSONEN ZIVILSCHUTZ UNFÄLLE TOD ES