CareLit Fachartikel

Das Erlöschen des Amtes einer Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer Pflichten gem. § 177 Abs. 7 Satz 5 SGB IX

Reusch, D. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2020 · Heft 3 · S. 10 bis 14

Dokument
194888
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Reusch, D.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
10 bis 14
Erschienen: 2020-03-03 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

In einem Betrieb mindestens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt, können sie eine Schwerbehindertenvertretung gem. § 177 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) wählen, deren Aufgabe es ist, ihre Interessen im Betrieb zu wahren. Die Schwerbehindertenvertretungen sollen insbesondere darauf hinwirken, dass die Arbeitgeber ihre gesetzlichen Obliegenheiten wie z.B. die Beschäftigungspflicht gem. §§ 154, 155, 164 SGB IX, den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX und das Präventionsgebot entsprechend § 167 SGB IX beachten und die schwerbehinderten Menschen im Betrieb bei ihren Anträgen u…

Schlagworte

BETRIEB VERLETZUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER NORM VERGLEICH ARBEITSZEIT BEHINDERUNG BUCH ARBEIT MENSCHEN PRAXIS ROLLE RECHTSPRECHUNG PERSONEN ES