Das Erlöschen des Amtes einer Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer Pflichten gem. § 177 Abs. 7 Satz 5 SGB IX
Reusch, D. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2020 · Heft 3 · S. 10 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Betrieb mindestens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt, können sie eine Schwerbehindertenvertretung gem. § 177 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) wählen, deren Aufgabe es ist, ihre Interessen im Betrieb zu wahren. Die Schwerbehindertenvertretungen sollen insbesondere darauf hinwirken, dass die Arbeitgeber ihre gesetzlichen Obliegenheiten wie z.B. die Beschäftigungspflicht gem. §§ 154, 155, 164 SGB IX, den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX und das Präventionsgebot entsprechend § 167 SGB IX beachten und die schwerbehinderten Menschen im Betrieb bei ihren Anträgen u…