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Aus der Rechtsprechung

N.N. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2020 · Heft 3 · S. 15 bis 28

Dokument
194891
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
15 bis 28
Erschienen: 2020-03-03 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

BGB §§ 241, 249, 251, 280, 283 Schadensersatz wegen Verfalls des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Arbeitnehmer Der Arbeitgeber ist gemäß § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet, den schwerbehinderten Arbeitnehmer auf dessen Zusatzurlaub gemäß § 125 SGB IX a. F. hinzuweisen. Kommt der Arbeitgeber seinen Informationsund Hinweispflichten gemäß der Entscheidung des EuGH vom 6. November 2018 (C-684/16) nicht nach, hat der Arbeitnehmer nach §§ 280 Abs. 1 und 3, 283 BGB i. V. m. § 249 Abs. 1 BGB einen Schadensersatzanspruch in Form des Ersatzurlaubs, der sich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 251 Abs. 1 BGB in ein…

Schlagworte

ARBEITGEBER BEHINDERUNG ARBEITNEHMER URTEIL ENTSCHEIDUNG RECHT ARBEITSPLATZ BILDUNG BETRIEB RECHTSPRECHUNG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ROLLE ES RICHTLINIE