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Abgrenzung der personalrechtlichen Befugnisse von Jobcentern und ihren Trägern unter Berücksichtigung der Regelungen zur Personalratsbeteiligung - Teil 1

Roetteken, Dr. T. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2020 · Heft 3 · S. 71 bis 123

Dokument
194929
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Roetteken, Dr. T.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 34
Seiten
71 bis 123
Erschienen: 2020-03-03 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Übersicht 1. Ausgangslage 2. Personalrechtliche Zuständigkeiten der Träger 3. Abweichungen vom allgemeinen Rechtsstandard bei Zuweisungen 4. Anhörungsrecht der GF des JC 5. Vorschlagsrecht der GF des JC 6. Behandlung von Vorschlägen der GF des JC durch den Träger 7. Unterscheidung zwischen Einstellungen und Zuweisungen im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG 8. Ausschreibungsfragen 9. Verantwortlichkeit des Trägers für die richtige Anwendung von Art. 33 Abs. 2 GG bei Einstellungen 10. Verantwortlichkeit des Trägers im Falle einer Zuweisung einer/s bereits bei ihm Beschäftigten

Schlagworte

SERVICE ARBEITNEHMER ARBEITGEBER EINSTELLUNG ZEIT ARBEITSZEIT ENTSCHEIDUNG RECHT PERSONALRAT ARBEIT STÄDTE GESELLSCHAFTEN BELEGSCHAFT BEURTEILUNG PRAXIS NATUR