CareLit Fachartikel

Zwei Ausbildungen, zwei Abschlüsse - und doch ein Beruf? Folgen des HebG für Abschlüsse an Hebammenschulen

Hirschmüller, Dr. jur. A-K. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2020 · Heft 3 · S. 76 bis 77

Dokument
194984
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Hirschmüller, Dr. jur. A-K.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 21
Seiten
76 bis 77
Erschienen: 2020-03-05 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Die Vereinbarkeit des neuen HebG mit den europarechtlichen Vorgaben Das neue Hebammengesetz (HebG) ist dieses Jahr in Kraft getreten, um die Hebammenausbildung an die Hochschulen zu überführen, wie es die europäischen Vorgaben bereits seit Jahren fordern. Neben der neuen akademischen Ausbildung bleibt die Ausbildung an Hebammenschulen noch bis ins Jahr 2027 bestehen. Es stellt sich die Frage, ob solch eine zweigliedrige Hebammenausbildung den europarechtlichen Vorgaben zur Qualifikation des Hebammenberufs ausreichend gerecht wird.

Schlagworte

RICHTLINIE AUSBILDUNG ANERKENNUNG AUSLAND EUROPA HEBAMME ES BERUFSAUSBILDUNG DEUTSCHLAND ZEIT FREUDE PHYSIOTHERAPEUTEN GEBURTSHILFE BERATUNG TELEFON TELEFAX