CareLit Fachartikel
Urlaubsverfall bei Dauerkrankheit: Muss der Arbeitgeber dazu belehren?
Sausen,P. · Altenheim, Hannover · 2020 · Heft 3 · S. 62 bis 63
Dokument
195026
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Belehrung des Arbeitgebers dahingehend, dass Urlaubsansprüche bei Nichtinanspruchnahme bis zum 31.12. des Kalenderjahres oder bis zum 31.3. des Folgejahres im Fall der Übertragung erlöschen, besteht im Falle der Dauerkrankheit nicht. Diese Pflicht besteht erst wieder nach Wiedergenesung.
Schlagworte
URLAUB
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSRECHT
BERLIN
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
ES
ZEIT
SOFTWARE
MENSCHEN
LÖSUNGEN
EFFIZIENZ
Altenheim
Hannover