CareLit Fachartikel

Urlaubsverfall bei Dauerkrankheit: Muss der Arbeitgeber dazu belehren?

Sausen,P. · Altenheim, Hannover · 2020 · Heft 3 · S. 62 bis 63

Dokument
195026
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Sausen,P.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
62 bis 63
Erschienen: 2020-03-05 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Eine Belehrung des Arbeitgebers dahingehend, dass Urlaubsansprüche bei Nichtinanspruchnahme bis zum 31.12. des Kalenderjahres oder bis zum 31.3. des Folgejahres im Fall der Übertragung erlöschen, besteht im Falle der Dauerkrankheit nicht. Diese Pflicht besteht erst wieder nach Wiedergenesung.

Schlagworte

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