CareLit Fachartikel

Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung Rechtswidrige Datenlieferung durch Krankenkassen

Treft, Dr,. U. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2020 · Heft 3 · S. 270 bis 272

Dokument
195062
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Treft, Dr,. U.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 37
Seiten
270 bis 272
Erschienen: 2020-03-05 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Der leistungsbezogene Vergleich soll die Pflegesatzparteien bei der Bestimmung leistungsgerechter Entgelte unterstützen. Das Verwaltungsgericht München hat den Krankenkassen nun untersagt, krankenhausindividuelle Daten an das Institut für das Entgeltsystem (InEK) zu liefern, weil ihnen keine gesetzliche Befugnisnorm zukommt.

Schlagworte

VEREINBARUNG KRANKENHAUS PERSONAL RECHT VERGLEICH ENTSCHEIDUNG BERLIN KRANKENHÄUSER PERSONEN UNTERLAGEN CHARAKTER führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen