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N.N. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2020 · Heft 3 · S. 274 bis 277
Dokument
195063
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat am 12. Februar 2020 den Entwurf des Intensivpflegeund Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPREG) beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung einer leistungsfähigen und hochwertigen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten mit Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Damit sind bedarfsgerechte und zügige Leistungsentscheidungen der Krankenkassen bei der Genehmigung geriatrischer Rehabilitationsleistungen endlich in Sicht. Aber es ist eben auch nur ein Schritt, weitere müssen folgen.
Schlagworte
RENTENVERSICHERUNG
GESETZ
REFORM
WETTBEWERB
ANERKENNUNG
BERLIN
TELEFON
BUNDESREGIERUNG
SICHERHEIT
STIMME
PATIENTEN
KRANKENHAUSPLANUNG
ÄRZTE
KRANKENHÄUSER
DEUTSCHLAND
STRAFE