CareLit Fachartikel
Einstufung einer Praxisklinik als Krankenhaus. Keine Teilhabe an stationärer Versorgung.
Unkelbach, L. · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2020 · Heft 3 · S. 62 bis 63
Dokument
195130
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Über die Teilhabe von Praxiskliniken an der stationären Versorgung besteht eine gefestigte Rechtsprechung. Dieser Linie ist das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 5. Dezember 2019 (Az.: Ls KR 89/18) weiter gefolgt.
Schlagworte
KRANKENHAUS
URTEIL
ALTERNATIVE
COMPLIANCE
EINWILLIGUNG
GERICHT
ZULASSUNG
TAGESKLINIK
KRANKENHÄUSER
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
SCHADENSERSATZ
LEISTUNG
PATIENTENZIMMER
Health & Care Management
Bad Wörishofen