Probleme bei der Umsetzung der Vorschrift zur Ausübung vorbehaltener Tätigkeiten (§ 4 Pflegeberufegesetz) - Anmerkungen und Lösungsvorschläge
Büscher, A.; Igl, G.; Klie, T.; Kostorz, P.; Kreutz, M.; Weidner, F.; Weiß, T.; Welti, F. · Gesundheit und Pflege, Köln · 2020 · Heft 3 · S. 20 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A. Anlass, Zweck und Adressaten der Hinweise zu § 4 Pflegeberufegesetz Das Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - Pflegeberufegesetz) tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Mit diesem Gesetz werden den Pflegefachberufen zum ersten Mal vorbehaltene Tätigkeiten eingeräumt (§ 4 Pflegeberufegesetz). Diese Vorschrift hat schon jetzt zu Unsicherheiten bei der Auslegung geführt. In den nachstehenden Hinweisen werden einige dieser Auslegungsfragen identifiziert und es werden Vorschläge zu Lösungen