CareLit Fachartikel
Keine Berücksichtigung von „Konzeptbewerbungen“ im Auswahlverfahren nach partieller Entsperrung.
Gerdts, C.; Concilio, C. · Gesundheit und Pflege, Köln · 2020 · Heft 3 · S. 27 bis 30
Dokument
195178
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
SGB V § 95 Abs. 2, Abs. 9, § 103 Abs. 4 Ärzte-ZV § 18 BedarfsPIRL § 26 Abs. 4 Die Einbeziehung einer bloßen Konzeptbewerbung eines Trägers eines MVZ ohne Benennung und Vorlage der Unterlagen des Arztes, mit dem das MVZ den Vertragsarztsitz versorgungswirksam ausfüllen will, in das Auswahlverfahren nach partieller Entsperrung eines Planungsbereichs bedarf näherer Regelungen, die bislang fehlen. BSG, Urteil vom 15.5.2019 - B6KA 5/18 R
Schlagworte
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
ANGESTELLTER
VERSORGUNGSAUFTRAG
BESCHREIBUNG
BEWERBUNG
UNTERLAGEN
ZULASSUNGSGREMIEN
ÄRZTE
ORTHOPÄDEN
GYNÄKOLOGIE
RHEUMATOLOGEN
ORTHOPÄDIE
DEUTSCHLAND
ES
ZEIT