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Die MDR kommt - Was ändert sich für die Medizinproduktewerbung?

Utzerath, Dr. T. · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 3 · S. 1 bis 8

Dokument
195193
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Utzerath, Dr. T.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 20
Seiten
1 bis 8
Erschienen: 2020-03-12 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Medizinprodukte und Arzneimittel unterscheiden sich in vielfacher Hinsicht, nicht zuletzt im Hinblick auf die unterschiedlichen Anforderungen an ihre Verkehrsfähigkeit und die unterschiedliche Wirkweise (pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch bei Arzneimitteln, physikalisch oder mechanisch bei Medizinprodukten). Dies wird auch reflektiert durch die unterschiedlichen Vorgaben, denen die jeweilige Werbung unterliegt. So gibt es für Medizinprodukte zunächst kein Verbot der „Off-Label“-Bewerbung, wie es § 3 HWG für Arzneimittel vorsieht und die speziellen Publikumswerbeverbote in § 11 Abs. 1 HWG gelten gemä…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG VERBOT SICHERHEIT LITERATUR BERLIN RECHT MEDIZINPRODUKTERECHT SINGAPUR WERBUNG MENSCHEN GESUNDHEIT RICHTLINIE PATIENTEN LEISTUNG TÄUSCHUNG EUROPA