CareLit Fachartikel
Bedeutung der CE-Zertifizierung im Wettbewerbsprozess § 4 Abs. 2 MPG, § 3 HWG, § 5 UWG, § 28 AEUV, Art. 4, 11, 17, Anh. I RL 93/42/EWG
N.N. · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 3 · S. 25 bis 27
Dokument
195199
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus dem Sachverhalt: Der Kläger verlangt von der Beklagten, bestimmte Wirkungsaussagen zu unterlassen, die deren Medizinprodukt betreffen. Der Kläger ist ein Verband, der satzungsgemäß den Zweck verfolgt, die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder zu fördern und durch Beteiligung an der Rechtsforschung, Aufklärung und Belehrung im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen der Rechtspflege den unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und den lauteren Wettbewerb zu fördern. Zu seinen Mitgliedern zählen Apotheken und Reformhäuser sowie eine Apothekergenossenschaft.
Schlagworte
MEDIZINPRODUKT
ANFORDERUNG
VERBOT
VORSCHRIFTEN
ADIPOSITAS
ANWENDER
Medizinprodukte
Deutschland
Apotheken
Beurteilung
Apotheker
Chitosan
MedizinProdukte Recht
Frankfurt