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Bedeutung der CE-Zertifizierung im Wettbewerbsprozess § 4 Abs. 2 MPG, § 3 HWG, § 5 UWG, § 28 AEUV, Art. 4, 11, 17, Anh. I RL 93/42/EWG

N.N. · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 3 · S. 25 bis 27

Dokument
195199
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 20
Seiten
25 bis 27
Erschienen: 2020-03-12 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Aus dem Sachverhalt: Der Kläger verlangt von der Beklagten, bestimmte Wirkungsaussagen zu unterlassen, die deren Medizinprodukt betreffen. Der Kläger ist ein Verband, der satzungsgemäß den Zweck verfolgt, die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder zu fördern und durch Beteiligung an der Rechtsforschung, Aufklärung und Belehrung im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen der Rechtspflege den unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und den lauteren Wettbewerb zu fördern. Zu seinen Mitgliedern zählen Apotheken und Reformhäuser sowie eine Apothekergenossenschaft.

Schlagworte

MEDIZINPRODUKT ANFORDERUNG VERBOT VORSCHRIFTEN ADIPOSITAS ANWENDER PRAXIS WERBUNG APOTHEKEN DEUTSCHLAND WASSER CHITOSAN ZULASSUNG ERNÄHRUNG ÜBERGEWICHT RICHTLINIE