CareLit Fachartikel
Heilmittelwerbung eines Apothekers: Unentgeltliche Abgabe von Serviceartikeln an Ärzte § 3a UWG, § 7 Abs. 1 HWG
N.N. · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 3 · S. 35 bis 38
Dokument
195201
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssatz: Bei einer Werbegabe im Wert von 0, 8% des Warenwertes ist nach der Lebenserfahrung ein relevanter Einfluss auf das Verordnungsund Abgabeverhalten der Ärzte ausgeschlossen. Es handelt sich daher nicht um eine unzulässige Zuwendung, wenn ein Apotheker an einen Arzt im Zusammenhang mit der Bestellung von Impfstoffen Serviceartikel kostenlos beifügt. OLG Köln, Urteil vom 07. 12. 2018 - 6U 95/18
Schlagworte
VERBOT
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
ZUWENDUNG
APOTHEKER
BERATUNG
CHITOSAN
DEUTSCHLAND
PRAXIS
ÄRZTE
ES
WERBUNG
HÖHE
VERSTÄNDNIS
RICHTLINIE
PERSONEN