CareLit Fachartikel

Strafverschärfung bei tätlichen Angriffen auf das Gesundheitsund Rettungspersonal

Biklbauer, Univ.-Prof. Dr. A. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2020 · Heft 3 · S. 4 bis 8

Dokument
195289
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien
Autor:innen
Biklbauer, Univ.-Prof. Dr. A.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 2020
Seiten
4 bis 8
Erschienen: 2020-03-12 00:00:00
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Gewaltschutzgesetz 2019. Mit dem nicht unumstrittenen Gewaltschutzgesetz 2019 (BGBl I 2019/105) werden auch Angriffe gegen das Gesundheitsund Rettungspersonal einer Sonderregelung unterzogen, die mit 1. 1. 2020 in Kraft getreten ist. So wird der tätliche Angriff, der zu keiner Verletzung führt, eigens unter Strafe gestellt (§ 91a Z 2 StGB) und die (vorsätzliche) einfache Körperverletzung mit einer höheren Strafdrohung versehen (§ 83 Abs 3 Z 2 StGB). Damit hat der Gesetzgeber in neuerer Zeit vermehrt erhobenen Forderungen aus der Praxis entsprochen. Der vorliegende Beitrag erörtert den Inhalt der neuen Bestimmung…

Schlagworte

VERLETZUNG STRAFE ARBEITSRECHT GESETZ KRANKE NORM ZEIT PRAXIS STRAFRECHT BERUFSGRUPPEN BERUFE ELTERN PERSONEN BEIN FEUERWEHR GEWALT