Strafverschärfung bei tätlichen Angriffen auf das Gesundheitsund Rettungspersonal
Biklbauer, Univ.-Prof. Dr. A. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2020 · Heft 3 · S. 4 bis 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gewaltschutzgesetz 2019. Mit dem nicht unumstrittenen Gewaltschutzgesetz 2019 (BGBl I 2019/105) werden auch Angriffe gegen das Gesundheitsund Rettungspersonal einer Sonderregelung unterzogen, die mit 1. 1. 2020 in Kraft getreten ist. So wird der tätliche Angriff, der zu keiner Verletzung führt, eigens unter Strafe gestellt (§ 91a Z 2 StGB) und die (vorsätzliche) einfache Körperverletzung mit einer höheren Strafdrohung versehen (§ 83 Abs 3 Z 2 StGB). Damit hat der Gesetzgeber in neuerer Zeit vermehrt erhobenen Forderungen aus der Praxis entsprochen. Der vorliegende Beitrag erörtert den Inhalt der neuen Bestimmung…