Niemand hat nichts zu verbergen und deswegen nichts zu befürchten.
N.N. · Krankenhaus-IT Journal, Dietzenbach · 2020 · Heft 3 · S. 10 bis 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer Sternstunde der Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht 1983 ein neues Grundrecht erfunden: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht war dabei das sog. allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notie…