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Niemand hat nichts zu verbergen und deswegen nichts zu befürchten.

N.N. · Krankenhaus-IT Journal, Dietzenbach · 2020 · Heft 3 · S. 10 bis 12

Dokument
195476
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus-IT Journal, Dietzenbach
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 19
Seiten
10 bis 12
Erschienen: 2020-03-21 00:00:00
ISSN
1619-0629
DOI

Zusammenfassung

In einer Sternstunde der Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht 1983 ein neues Grundrecht erfunden: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht war dabei das sog. allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notie…

Schlagworte

DATENSCHUTZ RECHT ZEIT FORSCHUNG INTERNET KOMMUNIKATION RECHTSPRECHUNG EIGENTUM MENSCHEN PRIVATSPHÄRE DATENSÄTZE WERTSCHÄTZUNG SMARTPHONE VERHALTEN ANGST ES