CareLit Fachartikel
Inklusives Wahlrecht realisiert - Konsequenzen für Betreuer und Bevollmächtigte
Deinert, H. · Bt PRAX Spezial, Köln · 2020 · Heft 3 · S. 21 bis 40
Dokument
195526
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch das am 1.7.2019 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze wurde der seit 28 Jahren bestehende, verfassungswidrige Zustand beendet, der den Ausschluss bestimmter betreuter Personen vom aktiven und passiven Wahlrecht zur Folge hatte. Auch der Wahlausschluss von nach § 63 StGB forensisch untergebrachten Straftätern hat durch das gleiche Gesetz sein Ende gefunden.
Schlagworte
BETREUUNG
EINWILLIGUNG
GERICHT
ENTSCHEIDUNG
UNTERBRINGUNG
TOD
ELTERN
URTEIL
LEBEN
PRAXIS
FORTBILDUNG
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
ES
WISSEN
ARBEIT
PERSONEN