CareLit Fachartikel

Inklusives Wahlrecht realisiert - Konsequenzen für Betreuer und Bevollmächtigte

Deinert, H. · Bt PRAX Spezial, Köln · 2020 · Heft 3 · S. 21 bis 40

Dokument
195526
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Deinert, H.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 29
Seiten
21 bis 40
Erschienen: 2020-03-21 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Durch das am 1.7.2019 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze wurde der seit 28 Jahren bestehende, verfassungswidrige Zustand beendet, der den Ausschluss bestimmter betreuter Personen vom aktiven und passiven Wahlrecht zur Folge hatte. Auch der Wahlausschluss von nach § 63 StGB forensisch untergebrachten Straftätern hat durch das gleiche Gesetz sein Ende gefunden.

Schlagworte

BETREUUNG EINWILLIGUNG GERICHT ENTSCHEIDUNG UNTERBRINGUNG TOD ELTERN URTEIL LEBEN PRAXIS FORTBILDUNG ENTSCHEIDUNGSFINDUNG ES WISSEN ARBEIT PERSONEN