CareLit Fachartikel

Beschäftigungsverbot bei niedrigen Raumtemperaturen

Klagge, RA. M. · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2020 · Heft 3 · S. 40 bis 41

Dokument
195542
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Klagge, RA. M.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 51
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2020-03-21 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Bei der Arbeit dürfen Beschäftigte keinen niedrigen Raumtemperaturen ausgesetzt sein. Das bestätigte jüngst das Verwaltungsgericht Freiburg. Der Beschluss wurde nun veröffentlicht (Aktenzeichen: 4 K 4800/19). Ist es in Geschäftsoder Verkaufsräumen über längere Zeit kälter als 17 Grad, kann ein arbeitsschutzrechtliches Beschäftigungsverbot verhängt werden. Die Einzelheiten dieser Entscheidung beleuchtet der nachfolgende Beitrag.

Schlagworte

GERICHT ENTSCHEIDUNG GESUNDHEIT ARBEITGEBER BERICHT BRANDSCHUTZ ARBEIT ZEIT SCHREIBEN PERSONEN HEIZUNG SICHERHEIT ZWANG Sicherheitsingenier Heidelberg