CareLit Fachartikel
Beschäftigungsverbot bei niedrigen Raumtemperaturen
Klagge, RA. M. · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2020 · Heft 3 · S. 40 bis 41
Dokument
195542
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Arbeit dürfen Beschäftigte keinen niedrigen Raumtemperaturen ausgesetzt sein. Das bestätigte jüngst das Verwaltungsgericht Freiburg. Der Beschluss wurde nun veröffentlicht (Aktenzeichen: 4 K 4800/19). Ist es in Geschäftsoder Verkaufsräumen über längere Zeit kälter als 17 Grad, kann ein arbeitsschutzrechtliches Beschäftigungsverbot verhängt werden. Die Einzelheiten dieser Entscheidung beleuchtet der nachfolgende Beitrag.
Schlagworte
GERICHT
ENTSCHEIDUNG
GESUNDHEIT
ARBEITGEBER
BERICHT
BRANDSCHUTZ
ARBEIT
ZEIT
SCHREIBEN
PERSONEN
HEIZUNG
SICHERHEIT
ZWANG
Sicherheitsingenier
Heidelberg