CareLit Fachartikel
Arbeitsplatz für schwangere/stillende Ärztinnen in der Anästhesiologie, Schmerztherapie, Intensivund Palliativmedizin
Weis, E.; Beck, G.; Becke-Jakob, K.; Bremerich, D.; Geldner, G.; Iber, T. · Anästhesiologie & Intensivmedizin, Supplement, DIOmed Verlag GmbH · 2020 · Heft 3 · S. V15 bis V25
Dokument
195553
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 01. 01. 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Gesundheit der Schwangeren und ihres Kindes zu schützen. Eine wesentliche Neuerung sind daher die Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung und zur Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit, in denen die Schwangere nun mehr Mitspracherechte hat.
Schlagworte
FRAU
ARBEITGEBER
INFORMATION
ARBEITSPLATZ
KIND
GESUNDHEIT
ÄRZTINNEN
PALLIATIVMEDIZIN
SCHWANGERSCHAFT
MÜTTER
ARBEITSLEISTUNG
FRAUEN
DRUCK
BEURTEILUNG
STILLEN
WAHRSCHEINLICHKEIT