CareLit Fachartikel
Fixierung ans Bett kann strafbar sein.
Mertens, A. · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2020 · Heft 4 · S. 34 bis 35
Dokument
195706
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzte und Pflegekräfte, die Patienten rechtswidrig fixieren, müssen mit Strafverfolgung rechnen. Eine länger als etwa 30 Minuten dauernde, nicht genehmigte Zwangsfixierung stellt einen gravierenden Eingriff in das Freiheitsgrundrecht dar, der strafrechtliche Ermittlungen begründet. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.
Schlagworte
FRAU
RECHT
UNTERBRINGUNG
ARZNEIMITTEL
EINSTELLUNG
FIXIERUNG
ÄRZTE
PATIENTEN
HIRNVERLETZUNGEN
ES
VERTRAUEN
PSYCHIATRIE
GESUNDHEIT
WAHRNEHMUNG
APOTHEKEN
Gesundheit + Gesellschaft