CareLit Fachartikel

Fixierung ans Bett kann strafbar sein.

Mertens, A. · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2020 · Heft 4 · S. 34 bis 35

Dokument
195706
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit + Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.
Ausgabe
Heft 4 / 2020
Jahrgang 23
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2020-04-03 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Ärzte und Pflegekräfte, die Patienten rechtswidrig fixieren, müssen mit Strafverfolgung rechnen. Eine länger als etwa 30 Minuten dauernde, nicht genehmigte Zwangsfixierung stellt einen gravierenden Eingriff in das Freiheitsgrundrecht dar, der strafrechtliche Ermittlungen begründet. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

Schlagworte

FRAU RECHT UNTERBRINGUNG ARZNEIMITTEL EINSTELLUNG FIXIERUNG ÄRZTE PATIENTEN HIRNVERLETZUNGEN ES VERTRAUEN PSYCHIATRIE GESUNDHEIT WAHRNEHMUNG APOTHEKEN Gesundheit + Gesellschaft