CareLit Fachartikel
Muss das Namensschild die Berufsbezeichnung sowie die Vorund Zunamen tragen?
Böhme,Prof. H. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2020 · Heft 4 · S. 59
Dokument
195749
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Frage: Laut unserer Juristin besteht ein Anspruch auf die korrekte Berufsbezeichnung gemäß der Berufsurkunde. Der Arbeitgeber kann nicht per Direktionsrecht anordnen, dass sich jede bzw. jeder Pflegende künftig Pflegefachfrau bzw. -mann nennen lassen muss. Und kann mich mein Arbeitgeber verpflichten, Vorund Nachname auf dem Schild zu tragen? Denn leider suchen immer häufiger Patientinnen und Patienten online nach Personal.
Schlagworte
ARBEITGEBER
RECHT
INTERNET
MITARBEITER
PFLEGE
PATIENTEN
PERSONEN
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen