CareLit Fachartikel

Muss das Namensschild die Berufsbezeichnung sowie die Vorund Zunamen tragen?

Böhme,Prof. H. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2020 · Heft 4 · S. 59

Dokument
195749
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme,Prof. H.
Ausgabe
Heft 4 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
59
Erschienen: 2020-04-03 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Frage: Laut unserer Juristin besteht ein Anspruch auf die korrekte Berufsbezeichnung gemäß der Berufsurkunde. Der Arbeitgeber kann nicht per Direktionsrecht anordnen, dass sich jede bzw. jeder Pflegende künftig Pflegefachfrau bzw. -mann nennen lassen muss. Und kann mich mein Arbeitgeber verpflichten, Vorund Nachname auf dem Schild zu tragen? Denn leider suchen immer häufiger Patientinnen und Patienten online nach Personal.

Schlagworte

ARBEITGEBER RECHT INTERNET MITARBEITER PFLEGE PATIENTEN PERSONEN Die Schwester Der Pfleger Melsungen