CareLit Fachartikel
Hilfe, die Rentenversicherung will eine Nachzahlung!
Becker, S.; Hirschmüller, Dr.jur.A. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2020 · Heft 4 · S. 76 bis 79
Dokument
195788
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Alle Hebammen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Bei angestellten Hebammen führt der Arbeitgeber - wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch - die Rentenbeiträge direkt ab. Freiberufliche Hebammen dagegen müssen sich selbst um ordnungsgemäße Beitragszahlung kümmern. Leider kommt es immer wieder vor, dass hier Fehler gemacht werden. Die Folge sind hohe Nachforderungen der Rentenversicherung, die so manche Hebamme in finanzielle Nöte stürzen. Details erklärt Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller von der Rechtsstelle.
Schlagworte
RENTENVERSICHERUNG
HEBAMME
ARBEITGEBER
SCHWANGERSCHAFT
ZEIT
ES
VIBRATION
FRAUEN
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Hebammenforum
Karlsruhe