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Hilfe, die Rentenversicherung will eine Nachzahlung!

Becker, S.; Hirschmüller, Dr.jur.A. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2020 · Heft 4 · S. 76 bis 79

Dokument
195788
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Becker, S.; Hirschmüller, Dr.jur.A.
Ausgabe
Heft 4 / 2020
Jahrgang 21
Seiten
76 bis 79
Erschienen: 2020-04-03 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Alle Hebammen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Bei angestellten Hebammen führt der Arbeitgeber - wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch - die Rentenbeiträge direkt ab. Freiberufliche Hebammen dagegen müssen sich selbst um ordnungsgemäße Beitragszahlung kümmern. Leider kommt es immer wieder vor, dass hier Fehler gemacht werden. Die Folge sind hohe Nachforderungen der Rentenversicherung, die so manche Hebamme in finanzielle Nöte stürzen. Details erklärt Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller von der Rechtsstelle.

Schlagworte

RENTENVERSICHERUNG HEBAMME ARBEITGEBER SCHWANGERSCHAFT ZEIT ES VIBRATION FRAUEN HÖHE PRAXIS LEISTUNG Hebammenforum Karlsruhe