CareLit Fachartikel
Langjährige Rechtsprechung aufgegeben: Vier Urteile zum Thema Wegeunfälle
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2020 · Heft 4 · S. 44 bis 45
Dokument
195809
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitnehmer stehen auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Durchschreiten der Außenhaustür und endet mit dem Betreten des Betriebsgeländes. Was aber gilt bei Abweichungen - etwa, wenn ein Arbeitnehmer von einem dritten Ort zur Arbeit fährt, seinen Weg zum Auftanken des Fahrzeugs unterbricht oder den Nachwuchs vom Homeoffice in den Kindergarten bringt?
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
ANERKENNUNG
RECHT
UNFALLVERSICHERUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEIT
VERSICHERUNGSSCHUTZ
WOHNUNG
PERSONEN
MENSCHEN
ES
KIND
Sicherheitsbeauftragter
Heidelberg