CareLit Fachartikel
Rechtsprechung Urlaubsrecht
Beyer, N. · Neue Caritas, Freiburg · 2020 · Heft 4 · S. 24 bis 25
Dokument
195830
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub: Die Beklagte gewährte der Klägerin mit einem Arbeitsvertrag nach TVöD wunschgemäß in der Zeit vom 1. September 2013 bis zum 31. August 2014 unbezahlten Sonderurlaub, der einvernehmlich bis zum 31. August 2015 verlängert wurde. Nach Beendigung des Sonderurlaubs verlangte die Klägerin, ihr den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen für das Jahr 2014 zu gewähren. Die Klage hatte keinen Erfolg.
Schlagworte
URLAUB
ARBEITSZEIT
AVR
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
ANPASSUNG
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
PRAXIS
SCHREIBEN
ES
ARBEITSLEISTUNG
Neue Caritas
Freiburg