CareLit Fachartikel
Belehrung über Urlaubsverfall bei Dauerkrankheit?
Sausen, P. · Häusliche Pflege, Hannover · 2020 · Heft 4 · S. 18 bis 19
Dokument
195923
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Belehrungspflicht des Arbeitgebers, dass Urlaubsansprüche bei Nichtinanspruchnahme erlöschen, besteht bei Dauerkrankheit nicht. Diese Pflicht besteht erst nach Wiedergenesung.
Schlagworte
ARBEITGEBER
URLAUB
ARBEITNEHMER
BERLIN
GERICHT
PFLEGE
RECHTSPRECHUNG
ES
ZEIT
Häusliche Pflege
Hannover