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Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig: Was heißt das für die Pflege?

Richter, Prof. R. · Häusliche Pflege, Hannover · 2020 · Heft 4 · S. 41 bis 42

Dokument
195936
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Richter, Prof. R.
Ausgabe
Heft 4 / 2020
Jahrgang 29
Seiten
41 bis 42
Erschienen: 2020-04-07 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Durch Gesetz vom 3.12.2015 wurde in § 217 StGB die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt. Es handelte sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, mit welchem nach dem Willen des Gesetzgebers einer gesellschaftlichen „Normalisierung“ der organisierten Form des assistierten Suizids entgegengewirkt werden sollte. Das Verbot, welches in erster Linie das Leben schützen sollte, richtete sich damit vor allem an Sterbehilfevereinigungen und professionelle Suizidhelfer, kriminalisierte aber auch Pflegekräfte und Ärzte und machte aus einer Beihilfehandlung, die eigentlich straflos ist, da der Selb…

Schlagworte

LEBEN PFLEGE RECHT URTEIL HILFE ENTSCHEIDUNG STRAFE ES ÄRZTE PRAXIS PATIENTEN FREIHEIT VERSTÄNDNIS LEBENSQUALITÄT MENSCHEN DRUCK