Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig: Was heißt das für die Pflege?
Richter, Prof. R. · Häusliche Pflege, Hannover · 2020 · Heft 4 · S. 41 bis 42
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch Gesetz vom 3.12.2015 wurde in § 217 StGB die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt. Es handelte sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, mit welchem nach dem Willen des Gesetzgebers einer gesellschaftlichen „Normalisierung“ der organisierten Form des assistierten Suizids entgegengewirkt werden sollte. Das Verbot, welches in erster Linie das Leben schützen sollte, richtete sich damit vor allem an Sterbehilfevereinigungen und professionelle Suizidhelfer, kriminalisierte aber auch Pflegekräfte und Ärzte und machte aus einer Beihilfehandlung, die eigentlich straflos ist, da der Selb…