CareLit Fachartikel

Hebammenkompetenz per Gesetz

Amman-Fiechter, S. ; Adlberger, E. ; Eichenberger, D. ; Frankhauser, L. ; Friedli, B. ; Kaiser, B. ; Oberhauser, N. ; Schwager, M. ; Stocker-Kalberer, B. ; Sutter, C. ; Weber-Käser, A. · Obstetrica, Bern · 2020 · Heft 4 · S. 18 bis 21

Dokument
196088
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Obstetrica, Bern
Autor:innen
Amman-Fiechter, S. ; Adlberger, E. ; Eichenberger, D. ; Frankhauser, L. ; Friedli, B. ; Kaiser, B. ; Oberhauser, N. ; Schwager, M. ; Stocker-Kalberer, B. ; Sutter, C. ; Weber-Käser, A.
Ausgabe
Heft 4 / 2020
Jahrgang 117
Seiten
18 bis 21
Erschienen: 2020-04-14 00:00:00
ISSN
1662-5862
DOI

Zusammenfassung

Seit Anfang des Jahres ist das Gesundheitsberufegesetz in Kraft und definiert die Kompetenzen von Hebammen und sechs weiteren Berufsgruppen. Ein Gesetz regelt nicht nur Pflichten, es beinhaltet auch Rechte und bietet Schutz. Entstanden ist es in mehrjähriger, intensiver Zusammenarbeit von Behörden und Vertreterinnen aus der Berufskonferenz sowie unter Einbezug von Hebammen aus verschiedenen Bereichen der Praxis und der Lehre. Sie haben mit großer Umsicht und Sorgfalt die grundlegenden Formulierungen erarbeitet und in den Vernehmlassungen verteidigt.

Schlagworte

GESETZ HEBAMME AUSBILDUNG GESUNDHEIT BERICHT OSTEOPATHIE PRAXIS GESETZGEBUNG ERNÄHRUNG OPTOMETRIE BERUFSAUSÜBUNG BERUFE AKKREDITIERUNG PATIENTEN FORSCHUNG BERUFSGRUPPEN