CareLit Fachartikel

Die Praxisgemeinschaft als „faktische Gemeinschaftspraxis“ Zur Bestimmung des Anteils gemeinsam behandelter Patienten

Schütz, J.H. · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2020 · Heft 4 · S. 52 bis 59

Dokument
196148
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Schütz, J.H.
Ausgabe
Heft 4 / 2020
Jahrgang 72
Seiten
52 bis 59
Erschienen: 2020-04-22 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Führen Ärzte eine Praxis faktisch als Berufsausübungsgemeinschaft, treten aber nach außen als Praxisgemeinschaft auf, setzen sie sich dem Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs und in der Folge der Gefahr einer sachlich-rechnerischen Berichtigung nach dem Vertragsarztrecht aus. Zudem drohen bei festgestellten Verstößen disziplinarische und/oder gar strafrechtliche Sanktionen. Der Beitrag widmet sich der dazu ergangenen Judikatur und den damit verbundenen Fragestellungen.

Schlagworte

PATIENT HAUSARZT RECHTSPRECHUNG RECHT BERLIN ENTSCHEIDUNG HILFE METHODIK ANPASSUNG PATIENTEN ÄRZTE PRAXIS HÖHE HONORAR GEMEINSCHAFTSPRAXIS BEURTEILUNG