CareLit Fachartikel
Die Praxisgemeinschaft als „faktische Gemeinschaftspraxis“ Zur Bestimmung des Anteils gemeinsam behandelter Patienten
Schütz, J.H. · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2020 · Heft 4 · S. 52 bis 59
Dokument
196148
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Führen Ärzte eine Praxis faktisch als Berufsausübungsgemeinschaft, treten aber nach außen als Praxisgemeinschaft auf, setzen sie sich dem Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs und in der Folge der Gefahr einer sachlich-rechnerischen Berichtigung nach dem Vertragsarztrecht aus. Zudem drohen bei festgestellten Verstößen disziplinarische und/oder gar strafrechtliche Sanktionen. Der Beitrag widmet sich der dazu ergangenen Judikatur und den damit verbundenen Fragestellungen.
Schlagworte
PATIENT
HAUSARZT
RECHTSPRECHUNG
RECHT
BERLIN
ENTSCHEIDUNG
HILFE
METHODIK
ANPASSUNG
PATIENTEN
ÄRZTE
PRAXIS
HÖHE
HONORAR
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
BEURTEILUNG