CareLit Fachartikel
Die neuen Assistenzleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz - Voraussetzungen, Leistungsinhalte und Verhältnis zur rechtlichen Betreuung
Stölting, Dr. C. · Bt PRAX Spezial, Köln · 2020 · Heft 4 · S. 43 bis 46
Dokument
196182
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Inkrafttreten der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1.1.2020 ist nicht nur die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in das SGB IX verschoben worden, es sind auch neue Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören die Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX. Der folgende Beitrag stellt diese Leistungen näher dar und untersucht die Auswirkungen, die sich dadurch auf das Betreuungsrecht ergeben, insbesondere im Hinblick auf die anderen Hilfen nach § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB.
Schlagworte
BETREUUNG
BEHINDERUNG
HILFE
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
MENSCHEN
ES
EINKOMMEN
WOHNUNG
KLEIDUNG
PERSONEN
BUNDESREGIERUNG
ESSEN
BERATUNG
WAHRNEHMUNG