CareLit Fachartikel

Die neuen Assistenzleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz - Voraussetzungen, Leistungsinhalte und Verhältnis zur rechtlichen Betreuung

Stölting, Dr. C. · Bt PRAX Spezial, Köln · 2020 · Heft 4 · S. 43 bis 46

Dokument
196182
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Stölting, Dr. C.
Ausgabe
Heft 4 / 2020
Jahrgang 29
Seiten
43 bis 46
Erschienen: 2020-04-22 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Inkrafttreten der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1.1.2020 ist nicht nur die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in das SGB IX verschoben worden, es sind auch neue Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören die Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX. Der folgende Beitrag stellt diese Leistungen näher dar und untersucht die Auswirkungen, die sich dadurch auf das Betreuungsrecht ergeben, insbesondere im Hinblick auf die anderen Hilfen nach § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB.

Schlagworte

BETREUUNG BEHINDERUNG HILFE LEISTUNG RECHTSPRECHUNG URTEIL MENSCHEN ES EINKOMMEN WOHNUNG KLEIDUNG PERSONEN BUNDESREGIERUNG ESSEN BERATUNG WAHRNEHMUNG