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Gesundheitsfürsorge und ihre Kontrolle in der gerichtlichen Praxis - Ein vergessener Aufgabenkreis?

Knittel, Prof. Dr. B. · Bt PRAX Spezial, Köln · 2020 · Heft 4 · S. 54 bis 57

Dokument
196185
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Knittel, Prof. Dr. B.
Ausgabe
Heft 4 / 2020
Jahrgang 29
Seiten
54 bis 57
Erschienen: 2020-04-22 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Marcus Koppel, Rechtspfleger am AG Bayreuth. Im Rahmen der Aufsichtsfunktion des Gerichts sollen der Betreuer und sein Handeln überwacht werden. Dabei liegt der Fokus des Gerichts eher auf der Kontrolle der Vermögensverwaltung, jedoch sind die anderen Aufgabenkreise ebenfalls zu überwachen. Gerade die Gesundheitsfürsorge wird hier oft nur stiefmütterlich behandelt, auch wenn gerade hier großer Handlungsbedarf des Betreuers besteht. Inwieweit kann hier das Gericht seiner Pflicht zur Überwachung und zur Beratung des Betreuers sinnvoll nachkommen?

Schlagworte

GERICHT BERICHT BETREUUNG RECHT ENTWICKLUNG HAUSARZT MENSCHEN PRAXIS BERATUNG FÜHRUNG MOTIVATION RISIKO PATIENTEN HOFFNUNG ARBEIT ÄRZTE