CareLit Fachartikel
Gesundheitsfürsorge und ihre Kontrolle in der gerichtlichen Praxis - Ein vergessener Aufgabenkreis?
Knittel, Prof. Dr. B. · Bt PRAX Spezial, Köln · 2020 · Heft 4 · S. 54 bis 57
Dokument
196185
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Marcus Koppel, Rechtspfleger am AG Bayreuth. Im Rahmen der Aufsichtsfunktion des Gerichts sollen der Betreuer und sein Handeln überwacht werden. Dabei liegt der Fokus des Gerichts eher auf der Kontrolle der Vermögensverwaltung, jedoch sind die anderen Aufgabenkreise ebenfalls zu überwachen. Gerade die Gesundheitsfürsorge wird hier oft nur stiefmütterlich behandelt, auch wenn gerade hier großer Handlungsbedarf des Betreuers besteht. Inwieweit kann hier das Gericht seiner Pflicht zur Überwachung und zur Beratung des Betreuers sinnvoll nachkommen?
Schlagworte
GERICHT
BERICHT
BETREUUNG
RECHT
ENTWICKLUNG
HAUSARZT
MENSCHEN
PRAXIS
BERATUNG
FÜHRUNG
MOTIVATION
RISIKO
PATIENTEN
HOFFNUNG
ARBEIT
ÄRZTE