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Vollstreckung wegen fahrlässiger Tötung Verstoß gegen Arbeitsschutz in Italien - Bestrafung in Deutschland?
Klagge, M. · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2020 · Heft 4 · S. 42 bis 43
Dokument
196203
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwei ehemalige deutsche Thyssenkrupp-Manager wurden aufgrund gravierender Arbeitsschutzverstöße in Italien zu langjährigen Haftstrafen wegen fahrlässiger Tötung und Brandstiftung verurteilt. In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm vom 23.01.2020 - Az.: IH-2 Ws 37/19; IH-2 Ws 45/19) die Urteile mit Einschränkungen in Deutschland für vollstreckbar erklärt. Die Hintergründe dieser Entscheidung beleuchtet der nachfolgende Beitrag.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ITALIEN
ARBEITER
AUSLAND
GERICHT
RECHT
Deutschland
Arbeitsschutz
Arbeitsplatz
Boden
Sicherheitsingenier
Heidelberg