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Vollstreckung wegen fahrlässiger Tötung Verstoß gegen Arbeitsschutz in Italien - Bestrafung in Deutschland?

Klagge, M. · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2020 · Heft 4 · S. 42 bis 43

Dokument
196203
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 4 / 2020
Jahrgang 51
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2020-04-22 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Zwei ehemalige deutsche Thyssenkrupp-Manager wurden aufgrund gravierender Arbeitsschutzverstöße in Italien zu langjährigen Haftstrafen wegen fahrlässiger Tötung und Brandstiftung verurteilt. In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm vom 23.01.2020 - Az.: IH-2 Ws 37/19; IH-2 Ws 45/19) die Urteile mit Einschränkungen in Deutschland für vollstreckbar erklärt. Die Hintergründe dieser Entscheidung beleuchtet der nachfolgende Beitrag.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ITALIEN ARBEITER AUSLAND GERICHT RECHT DEUTSCHLAND SICHERHEIT ARBEITSPLATZ HÖHE BODEN Sicherheitsingenier Heidelberg