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Vollstreckung wegen fahrlässiger Tötung Verstoß gegen Arbeitsschutz in Italien - Bestrafung in Deutschland?
Klagge, M. · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2020 · Heft 4 · S. 42 bis 43
Dokument
196203
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwei ehemalige deutsche Thyssenkrupp-Manager wurden aufgrund gravierender Arbeitsschutzverstöße in Italien zu langjährigen Haftstrafen wegen fahrlässiger Tötung und Brandstiftung verurteilt. In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm vom 23.01.2020 - Az.: IH-2 Ws 37/19; IH-2 Ws 45/19) die Urteile mit Einschränkungen in Deutschland für vollstreckbar erklärt. Die Hintergründe dieser Entscheidung beleuchtet der nachfolgende Beitrag.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ITALIEN
ARBEITER
AUSLAND
GERICHT
RECHT
DEUTSCHLAND
SICHERHEIT
ARBEITSPLATZ
HÖHE
BODEN
Sicherheitsingenier
Heidelberg