CareLit Fachartikel

Regressmöglichkeit für Krankenhäuser: BAG bejaht Rückforderung gegenüber Honorarkräften

Kuhlmann, Dr. J. -M. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2020 · Heft 4 · S. 368 bis 371

Dokument
196278
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Kuhlmann, Dr. J. -M.
Ausgabe
Heft 4 / 2020
Jahrgang 37
Seiten
368 bis 371
Erschienen: 2020-04-23 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Nach jüngster Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben Unternehmen, die Honorarkräfte in der Annahme, es handele sich um Selbstständige, höher vergütet haben als Arbeitnehmer, bei nachträglicher Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses die Möglichkeit, Überzahlungen zurückzufordern. Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem mit dem Scheinselbstständigen vereinbarten Entgelt und der für Arbeitnehmer üblichen Vergütung.

Schlagworte

ARBEITNEHMER MITARBEITER UNTERNEHMEN RECHT RECHTSPRECHUNG SOZIALVERSICHERUNG KRANKENHÄUSER HONORAR ES ARBEITSFÖRDERUNG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT BEURTEILUNG LEISTUNG VERHALTEN