CareLit Fachartikel
Regressmöglichkeit für Krankenhäuser: BAG bejaht Rückforderung gegenüber Honorarkräften
Kuhlmann, Dr. J. -M. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2020 · Heft 4 · S. 368 bis 371
Dokument
196278
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach jüngster Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben Unternehmen, die Honorarkräfte in der Annahme, es handele sich um Selbstständige, höher vergütet haben als Arbeitnehmer, bei nachträglicher Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses die Möglichkeit, Überzahlungen zurückzufordern. Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem mit dem Scheinselbstständigen vereinbarten Entgelt und der für Arbeitnehmer üblichen Vergütung.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
MITARBEITER
UNTERNEHMEN
RECHT
RECHTSPRECHUNG
SOZIALVERSICHERUNG
KRANKENHÄUSER
HONORAR
ES
ARBEITSFÖRDERUNG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
BEURTEILUNG
LEISTUNG
VERHALTEN