CareLit Fachartikel
Amtshaftung von Sozialbehörden
Siefarth, Thorsten · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2020 · Heft 5 · S. 44 bis 48
Dokument
196370
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufklärungs-, Beratungsund Auskunftspflichten von Sozialbehörden nach den §§ 13 bis 15 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) sind in der Rechtsanwendung und -beratung zumeist unbekannt. Dass sich aus der Verletzung nicht nur sozialrechtliche Ansprüche, sondern auch Amtshaftungsansprüche gegenüber Sozialbehörden ergeben können, ist vom BGH am 12. August 2018 entschieden worden. Im vorliegenden Beitrag werden die Entscheidung, die Rechtslage und die Auswirkungen ausführlich dargestellt.
Schlagworte
BERATUNG
URTEIL
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
RENTE
VERLETZUNG
SCHADENSERSATZ
MENSCHEN
HÖHE
ES
BERATER
VERHALTEN
KAUSALITÄT
PERSONEN
ZIELE
Pflege- & Krankenhausrecht