CareLit Fachartikel

Amtshaftung von Sozialbehörden

Siefarth, Thorsten · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2020 · Heft 5 · S. 44 bis 48

Dokument
196370
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Siefarth, Thorsten
Ausgabe
Heft 5 / 2020
Jahrgang 2020
Seiten
44 bis 48
Erschienen: 2020-05-04 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Die Aufklärungs-, Beratungsund Auskunftspflichten von Sozialbehörden nach den §§ 13 bis 15 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) sind in der Rechtsanwendung und -beratung zumeist unbekannt. Dass sich aus der Verletzung nicht nur sozialrechtliche Ansprüche, sondern auch Amtshaftungsansprüche gegenüber Sozialbehörden ergeben können, ist vom BGH am 12. August 2018 entschieden worden. Im vorliegenden Beitrag werden die Entscheidung, die Rechtslage und die Auswirkungen ausführlich dargestellt.

Schlagworte

BERATUNG URTEIL MITARBEITER RECHTSPRECHUNG RENTE VERLETZUNG SCHADENSERSATZ MENSCHEN HÖHE ES BERATER VERHALTEN KAUSALITÄT PERSONEN ZIELE Pflege- & Krankenhausrecht