CareLit Fachartikel
Krankes Kind zur Arbeit mitgebracht.
Sausen, P. · Häusliche Pflege, Hannover · 2020 · Heft 5 · S. 16 bis 17
Dokument
196546
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bringt eine Mitarbeiterin ihr erkranktes, betreuungsbedürftiges Kind mit zur Arbeit, ist dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt jedoch im Regelfall keine fristlose Kündigung.
Schlagworte
ARBEITGEBER
KIND
KRANKHEIT
PFLEGE
RECHT
UNTERNEHMEN
Arbeit
Arbeitsverhältnis
Altenpflege
Intensivpflege
Arbeitsrecht
Finanzierung
Gesetz
Grippe
Häusliche Pflege
Hannover