CareLit Fachartikel

Versicherungsschutz bei sportlicher Betätigung. Wettkämpfe sind kein Betriebssport.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2020 · Heft 5 · S. 42 bis 43

Dokument
196699
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2020
Jahrgang 55
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2020-05-11 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Viele Betriebe bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Sport zu treiben. Fußball, Badminton oder gemeinsame Fahrradtouren - die Angebote sind vielfältig. Sportliche Betätigungen sind grundsätzlich der Privatsphäre zuzuordnen. Weil Sport die Gesundheit fördert, die Leistungsfähigkeit erhöht und einen Ausgleich für berufliche Belastungen schafft, steht er trotzdem unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Einige Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein.

Schlagworte

ANERKENNUNG FRAU SPORT ERLASS UNFALL ARBEITGEBER VERSICHERUNGSSCHUTZ PRIVATSPHÄRE GESUNDHEIT ARBEITSPLATZ MENSCHEN WERBUNG BERLIN KNIE BELEGSCHAFT BERATUNG