CareLit Fachartikel
Versicherungsschutz bei sportlicher Betätigung. Wettkämpfe sind kein Betriebssport.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2020 · Heft 5 · S. 42 bis 43
Dokument
196699
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Betriebe bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Sport zu treiben. Fußball, Badminton oder gemeinsame Fahrradtouren - die Angebote sind vielfältig. Sportliche Betätigungen sind grundsätzlich der Privatsphäre zuzuordnen. Weil Sport die Gesundheit fördert, die Leistungsfähigkeit erhöht und einen Ausgleich für berufliche Belastungen schafft, steht er trotzdem unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Einige Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein.
Schlagworte
ANERKENNUNG
FRAU
SPORT
ERLASS
UNFALL
ARBEITGEBER
VERSICHERUNGSSCHUTZ
PRIVATSPHÄRE
GESUNDHEIT
ARBEITSPLATZ
MENSCHEN
WERBUNG
BERLIN
KNIE
BELEGSCHAFT
BERATUNG