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AUCH BEI DEMENZ IST VON DER EINWILLIGUNGSFÄHIGKEIT AUSZUGEHEN.

Lücke, S. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2020 · Heft 5 · S. 38 bis 40

Dokument
196735
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Lücke, S.
Ausgabe
Heft 5 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
38 bis 40
Erschienen: 2020-05-11 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen Die S2k-Leitlinie „Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen" bietet Hilfe zum Umgang mit potenziell einwilligungsunfähigen Menschen. Sie soll deren Handlungsfähigkeit in Entscheidungssituationen über medizinische und pflegerische Maßnahmen sichern. Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Katja Makowsky hat an der Leitlinie mitgearbeitet. Mit ihr sprachen wir über die pflegerelevanten Inhalte.

Schlagworte

DEMENZ EINWILLIGUNG LEITLINIE THERAPIE BERATUNG DOKUMENTATION MENSCHEN GESUNDHEIT VERSTÄNDNIS DIAGNOSTIK SCHLUCKSTÖRUNGEN PATIENTEN PERSONEN NAMEN GERIATRIE PSYCHIATRIE